Es ist in aller Munde, aber was hat es mit Bikeleasing auf sich? Wir stellen euch die wichtigsten Fragen vor. Natürlich könnt ihr auch jeder Zeit bei uns im BikeCenter vorbei kommen – wir beraten euch gerne und beantworten alle noch nicht geklärten Fragen.
Wieso lohnt sich Bikeleasing?
Die monatliche Leasingrate wird vom Bruttogehalt abgezogen. Im Klartext bedeutet das: Ihr könnt dadurch Lohnsteuer und Sozialabgaben sparen. Die tatsächliche monatliche Leasingrate fällt also geringer aus als das, was euch vom Bruttogehalt abgezogen wird. Unser Tipp: Probiert einen der zahlreichen Vorteilsrechner aus, die von den Leasingfirmen online angeboten werden.
Was kann geleast werden?
Es kann jedes Fahrrad geleast werden. Alles, das fest am Fahrrad verschraubbar ist, kann dazu geleast werden z.B. einen Flaschenhalter, Pedale, einen Gepäckträger oder bei Pedelecs sogar einen Zusatzakku. Dinge wie Fahrradkleidung oder ein Helm können leider nicht geleast werden.
Wie lange ist die Laufzeit und was passiert danach?
Die Laufzeit ist je nach Leasingfirma unterschiedlich. Meistens sind es 36 Monate, doch es gibt auch Leasingfirmen die eine Laufzeit von 48 Monaten anbieten. Nach Ablauf des Leasings kann das Fahrrad für einen Restwert gekauft werden. Meist wird es zu einem Preis von 10 % des Verkaufspreises angeboten.
Darf ich das Fahrrad nur für den Weg zur Arbeit nutzen?
Nein, das Fahrrad darf grundsätzlich auch privat genutzt werden. Es könnte Jedoch sein, dass der Arbeitgeber Vorgaben macht, wonach das Fahrrad ausschließlich für den Arbeitsweg genutzt werden darf. Allerdings gab es in der Vergangenheit genauso Arbeitgeber, die eine ausschließlich private Nutzung des Fahrrads ermöglicht haben.
Kann ich ein Fahrrad trotz Dienstwagens leasen?
Ja, das ist kein Problem. Im Gegensatz zum Auto, müssen beim Leasing eines Fahrrads keine Kilometer angegeben werden. Was jedoch ähnlich wie beim Auto ist: Die 1%-Regel, nach welcher der geldwerte Vorteil versteuert werden muss.
Bild: Rotwild