Drei Begriffe, aber was ist was?
Motorisierte Fahrräder werden ganz allgemein als E-Bikes bezeichnet, doch ganz richtig ist das leider nicht. Wir zeigen euch, was die Gesetzgebung unter den Begriffen versteht.
Der Renner: Das Pedelec
Das Pedelec ist das, was wir meistens im Sinn haben, wenn wir von einem E-Bike sprechen. Die Unterstützung wird nur beim Treten in die Pedale aktiv und geht bis maximal 25 km/h. Der Motor hat eine Motorleistung von 250 Watt. Gesetzlich wird es als Fahrrad angesehen, daher ist weder ein Helm, Führerschein oder eine Zulassung notwendig. Viele Hersteller bieten eine sogenannte Schiebehilfe an. Diese funktioniert ohne, dass die Pedale bewegt werden müssen, und kann bis zu 6 km/h schnell sein.
Das S-Pedelec
Sie werden oft schnelle E-Bikes oder schnelle Pedelecs genannt. Die Unterstützung beim S-Pedelec ist bis zu einer Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h möglich. Die maximale Motorleistung liegt bei 500 Watt. Hier ist allerdings ein Führerschein, eine Haftpflichtversicherung sowie Kennzeichen notwendig. Wer S-Pedelec fahren möchte, kommt außerdem nicht um das Tragen eines Helms herum. Ein Fahrradhelm ist dabei nicht mehr ausreichend. Fahrradwege sind für S-Pedelec- Fahrer leider auch Tabu.
Das E-Bike
Als E-Bikes werden eigentlich Elektro-Leichtmofas bzw. Kleinkrafträder bezeichnet. Ein großer Unterschied zum Pedelec ist, dass beim E-Bike der Einsatz von eigener Muskelkraft nicht notwendig ist. E-Bikes können mit einer maximalen Motorleistung von 500 Watt eine maximale Geschwindigkeit von 20 km/h erreichen. Die gesetzlichen Vorgaben des S-Pedelecs gelten auch für E-Bikes.
Fotos: Merida & Centurion Germany GmbH